Von der Bundesagentur für Arbeit wurde der
Ingenieurgesellschaft für technische Berechnungen mbH die Erlaubnis
zur gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitnehmern
(Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) erteilt. Im Rahmen dieser Erlaubnis
unterstützen wir unsere Kunden bei der Durchführung Ihrer
Projekte für einen bestimmten Zeitraum vor Ort. |